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Corona-Verordnung

Bzgl. der Maskenpflicht gilt folgende Basismaßnahme voraussichtlich bis zum 07. April 2023.

  • Laut Bundesgesundheitsministerium gilt für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterhin die Maskenpflicht.
    Wir sind in dem Fall Arztpraxen gleich zu setzen!
    Diese Maskenpflicht soll nach heutigem Stand (23.02.2023) zum 07. April 2023 abgeschafft werden.

⇒ Sie müssen demnach weiterhin beim Betreten unserer Praxis entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.

 

Quellen:

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