Corona-Verordnung
Laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2021 in der ab 02. Mai 2022 geltenden Fassung gelten bei uns folgende Regeln:
⇒ Das Tragen des Mund- und Nasenschutzes ist bei uns nach wie vor Pflicht!
⇒ Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und eine ausreichende Hygiene wird generell empfohlen!
Aktuelle Coronazahlen in Baden-Württemberg
Corona-Verordnung ab dem 20.12.2021
Quellen:
- Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- BZgA